Im Knast sicher gut versorgt: Rechte von Patientinnen und Patienten in Haft

Ermöglicht die derzeitige Situation medizinischer Versorgung im nordrhein-westfälischen Strafvollzug allen Häftlingen einen entsprechend guten Zugang zu qualitativ guten medizinischen Angeboten und bedarf sie keiner Verbesserung? Oder ist aufgrund der Verquickung  von Strafvollzug und medizinischer Versorgung das Arzt-Patientenverhältnis negativ belastet und werden so Rechte von Patientinnen und Patienten sowie die gesundheitliche Versorgung Gefangener eingeschränkt?

(Zusammenfassung der Kontroverse 4: Claudia Kannen)

  • Die Referenten waren PD Dr. Keikawus Arastéh, Auguste-Viktoria-Klinikum, Berlin, und Dr. Christoph Stephan, HIVCENTER der Universitätsklinik Frankfurt.

  • Die medizinische Versorgung in den Justizvollzugsanstalten in NRW ist vergleichbar mit der Versorgung außerhalb der Gefängnismauern. Das fordert schon das Äquivalenzprinzip des neuen Strafvollzugsgesetzes in NRW, das eine parallele Betreuung ohne Einschränkung der Qualitätsstandards vorsieht. Auch die Bereitstellung von Fachärzten wird dadurch gewährleistet. Bei Bedarf werden Patientinnen und Patienten an externe Kliniken überführt, um eine adäquate Behandlung sicherzustellen. Da drogengebrauchende Menschen im Strafvollzug einen großen Anteil ausmachen, werden auch suchttherapeutische Maßnahmen angeboten.

    Der Anteil HIV-positiver Menschen im Strafvollzug beträgt in NRW lediglich 0,7 Prozent. Stigmatisierungen versucht man durch höchstmögliche Transparenz und Gemeinschaftsangebote entgegenzutreten. Die Anstaltsärztinnen und -ärzte werden ebenso wie die Angestellten auf ihre Klientel und deren Bedürfnisse abgestimmt fortgebildet. Es gibt im HIV-Bereich ambulante Angebote, die nach Entlassung der inhaftierten Personen fortgesetzt werden können, um eine langfristige Stabilität zu gewährleisten. Grundsätzlich genießen Präventionsangebote eine hohe Aufmerksamkeit.

    Das medizinische Problem wird jeweils in seinem sozialen Kontext betrachtet und man versucht, durch bestmögliche psychosoziale, medizinische und pädagogische Betreuung oder auch Schuldnerberatungsangebote den Menschen zur Seite zu stehen. In NRW handelt es sich um einen aktivierenden Behandlungsvollzug, der die Inhaftierten in die Lage versetzen soll, in Zukunft ein Leben ohne Straftat zu führen. Das Betreuungsangebot geht über die Zeit des Strafvollzugs hinaus.

    Für den Fall einer Beschwerde gibt es unabhängige Kontrollinstanzen wie zum Beispiel die Fachaufsicht, an die sich die Gefangenen wenden können.

    Dr. Karin Schwarz | Justizministerium NRW

  • Die medizinische Versorgung in den Justizvollzugsanstalten ist keineswegs vergleichbar mit der Versorgung außerhalb der Gefängnisse. Es handelt sich hierbei jedoch um ein Problem des Systems, daher reicht es nicht aus, allein die konkrete Situation zu betrachten. Eine öffentliche Diskussion über das Thema Strafvollzug existiert kaum, Gefangene werden entmenschlicht, als „die Anderen“ wahrgenommen. In einem solchen gesellschaftlichen Umfeld hat es die medizinische Versorgung schwer, in erster Linie patientenorientiert zu agieren.

    30 bis 50 Prozent der Strafgefangenen sind suchtkrank oder haben Suchterfahrung, davon haben bis zu 90 Prozent gesundheitliche Probleme. Das macht Gefängnisse zu Krankenhäusern.

    Es kann jedoch in den JVAs nicht davon die Rede sein, dass allein der freie Wille der Patientin bzw. des Patienten zählt. So ist es beispielsweise für die Gefängnisinsassen unmöglich, eine zweite ärztliche Meinung einzuholen. Sie haben die Pflicht, eine vorgeschlagene Therapie anzunehmen und aktiv mitzumachen. Zu Präventionsangeboten fehlt ihnen der Zugang. Auch existiert keine freie Arztauswahl – weder für die Gefangenen noch für das ärztliche Personal. Eine solche Fokussierung bringt viele Probleme mit sich. Eine Lösung dieser Problematik findet sich nicht auf individueller Ebene, sondern muss systembasiert erfolgen.

    Eine positive Entwicklung stellt der sogenannte Kondomerlass dar, der seit 20 Jahren die kostenlose Bereitstellung von Kondomen in den Vollzugsanstalten regelt.

    Dirk Meyer | Patientenbeauftragter der Landesregierung NRW

  • Aus dem Publikum kam der Einwurf, dass Ärzte generell offener und bereitwilliger auf die Wünsche der Inhaftierten eingehen sollten. Auch sollte die Kooperation zwischen dem medizinischen Personal und den Aidshilfen besser funktionieren, zum Beispiel könnte eine aktive Vermittlung stattfinden. Die Angestellten in den JVAen – sei es das Aufsichts- oder das ärztliche Personal – sollten die Möglichkeit haben, ihre Erfahrungen beispielsweise auf dem Gebiet der Spritzenvergabe miteinander oder auch mit ihren Vorgesetzten auszutauschen. Auch sollte im System verankert werden, dass nicht alle drogengebrauchenden Menschen den Weg der Substitution gehen möchten.

    Frau Dr. Schwarz verwies in der Angelegenheit der freien Spritzenvergabe auf Modellversuche aus anderen Bundesländern. Diese hätten ergeben, dass dadurch eine Präventivwirkung nicht entfaltet werden konnte. Die Neuansteckungsquote wäre ähnlich hoch geblieben. Die freie Spritzenvergabe animiere sogar noch zum Beikonsum und hätte somit den gegenteiligen Effekt. Warum sollte also weiter über eine freie Spritzenvergabe in Haftanstalten nachgedacht werden? Die Substitution sei hingegen kontinuierlich gestiegen und läge derzeit bei 35 Prozent. Abgesehen davon habe sich die Art der Drogen und damit auch der Einnahme geändert. Es handelt sich heute mehr um synthetische Drogen, die in der Regel oral eingenommen werden.
    Jemand aus dem Publikum behauptete, dass die Einstellung der Modellversuche eindeutig politisch motiviert wäre. Grundsätzlich wurde das Ende des wissenschaftlichen Diskurses mit dem Ende des Modellversuchs in Niedersachsen bedauert. Wichtig wäre eher eine landesübergreifende Kooperation, denn bisher wären aussagekräftige Ergebnisse erzielt worden.

    Zur Frage der Substitution kam die Äußerung aus dem Publikum, dass man sich „draußen“ keine Vorstellung über die Vorgänge in einer Haftanstalt machen würde. Hier würden ganz andere Organisationsformen vorliegen. Frau Dr. Schwarz stimmte dem insofern zu, als dass sie zugab, dass die Subkultur in den Häusern kaum kontrollierbar wäre. Der Datenschutz ließe dies nicht zu.

    Dass Spritzen zum Drogenkonsum animieren würden, wie Frau Dr. Schwarz behauptete, verneinte jemand aus dem Publikum. Hier wurden andere Ursachen vermutet.

    Ein Hinweis aus dem Auditorium betraf die Entwicklung neuer Leitlinien, die kontinuierlich verbessert würden. Gleichzeitig wurde aber die Frage nach deren tatsächlicher Umsetzung gestellt.

    Eine weitere Frage betraf den hohen Anteil von Hepatitis C in Haftanstalten und warum die vorhandenen effizienten Medikamente dort nicht eingesetzt würden.

    Der Drogengebrauch in Haftanstalten ist auch dadurch erklärbar, dass viele Menschen wegen Drogendelikten inhaftiert würden. Dass suchtkranke Menschen überhaupt im Strafvollzug landeten wurde als Skandal bezeichnet.

    Dirk Meyer sah die dringende Notwendigkeit eines gesellschaftlichen Prozesses, damit Gefangene wieder als Menschen begriffen werden können. Er forderte mehr Aktion in die Gesellschaft hinein, mit dem Justizvollzug, mit den Ärzten, vor allem gemeinsam. Die Politik solle stärker eingefordert werden, Diskriminierung solle benannt, die Dinge im Alltag aufgegriffen werden. So habe sich beispielsweise die Ärztekammer angeboten, das Thema in die Politik zu transportieren.

    Auch strukturell sollte eine Änderung stattfinden. So sollte die Fachaufsicht als Beschwerdestelle nicht länger im Justizministerium liegen, sondern vielmehr im Gesundheitsministerium verortet sein. Das wäre eine Erleichterung, die neue Perspektiven schaffen würde.

  • Es gab keinen Konsens bzgl. des Äquivalenzprinzips. Dieses sollte deutlich konsequenter durchgeführt werden. Das betrifft auch Ärztinnen und Ärzte, die nicht mauern, sondern an Aidshilfen verweisen sollen.

    Eine Verbesserung der Situation kann dadurch erzielt werden, dass „Außen“ und „Innen“ aufeinander zugehen und besser zusammenarbeiten. Hier besteht ein gesellschaftspolitischer Handlungsbedarf.

    Dass Drogendelikte mit Gefängnisaufenthalt geahndet werden stieß auf einhellige Ablehnung. Hier bedarf es bereits im Vorfeld anderer Reformen.

    Frau Dr. Schwarz nahm für sich aus der Diskussion mit, dass es wichtig ist, im Dialog zu bleiben und gesellschaftliche Entwicklungen zu fördern. Auch auf dem Gebiet der Substitution möchte sie offen und nicht unbelehrbar sein.